Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Zulassungsverfahren zum VL II
Bewerbungsfrist: 01.04.2025
- Studieninstitut Hagen
- Vollzeit, Teilzeit

Wer kann sich bewerben?
A) VL I-Absolventen und Absolventinnen sowie Verwaltungsfachgestellte:
- Absolventen und Absolventinnen mit der Note „befriedigend“ können frühestens zwei Jahre nach Abschluss und einschlägiger Praxiserfahrung auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
- Absolventen und Absolventinnen mit der Note „ausreichend“ können frühestens drei Jahre nach Abschluss und einschlägiger Praxiserfahrung auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
B) Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit der Qualifikation (mindestens) auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifizierungsrahmens in einem kaufmännischen Beruf (z.B. Industriefachwirt/in, Bankfachwirt/in) oder einem Beruf, der überwiegend Bürotätigkeiten beinhaltet oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Hochschulabschluss:
- Absolventen und Absolventinnen mit der Note „sehr gut“ können nach einer einjährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
- Absolventen und Absolventinnen mit der Note „gut“ können nach einer zweijährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
- Absolventen und Absolventinnen mit der Note „befriedigend“ können nach einer dreijährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
- Absolventen und Absolventinnen mit der Note „ausreichend“ können nach einer vierjährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum Lehrgangsbeginn erfüllt sein.
Gibt es weitere interne Voraussetzungen?
Für die Zulassung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Bei externer Einstellung 1 Jahr Mindesttätigkeit beim MK
Ausnahmen:- Beschäftigte, die im Rahmen der Maßnahme PQM (Personalqualifizierungsmanagement) zum Zwecke der Weiterqualifizierung eingestellt worden sind
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Befürwortende Stellungnahme der direkten Führungskraft
- Dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen
(--> Die Beurteilung wird mittels des Beurteilungsbogens (s. EULE) von Frau Grennigloh nach Ihrer Anmeldung bei Ihrer Führungskraft eingeholt.) - Platzangebot am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen
Wann ist der Beginn und wie kann ich mich anmelden?
Das Zulassungsverfahren zum VL II am Südwestfälischen Studieninstitut in Hagen beginnt voraussichtlich am Freitag, den 05.09.2025.
Unterrichts- und Prüfungsort ist jeweils das Südwestfälische Studieninstitut, Roggenkamp 12, 58093 Hagen.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Zulassungsbedingungen können Sie sich bis spätestens zum 01.04.2025 über den untenstehenden Button für das Zulassungsverfahren zum VL II bewerben.
--> Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, kommen diese Bewerber und Bewerberinnen auf eine Warteliste.
Hinweis: Das Zulassungsverfahren zum VL II findet lediglich 1x jährlich satt.
Wie sehen die Rahmenbedingungen und die Lehrgangsstruktur aus?
Der Prüfungsvorbereitungslehrgang beinhaltet fünf Unterrichtstage mit jeweils sechs Unterrichtsstunden. Zweck dieses Lehrganges ist es, die Prüfungsfächer vorzustellen, Hinweise zur Bearbeitung praktischer Fälle zu geben und Literaturempfehlungen auszusprechen, damit in den verbleibenden vier Wochen eine zielgerichtete Vorbereitung im Selbststudium durchgeführt werden kann.
Der Aufbau des Zulassungsverfahren zum VL II sieht folgendermaßen aus:
Prüfungsvorbereitungslehrgang: Methodik der Rechtsanwendung / Allgemeines Verwaltungsrecht, Prüfungshinweise 14 Stunden Kommunales Finanzmanagement 14 Stunden Psychologische Prüfungsvorbereitung 2 Stunden
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Unterrichtstermine |
jeweils 08:15 – 13:30 Uhr |
Freitag, 05.09.2025 Freitag, 12.09.2025 Freitag, 19.09.2025 Freitag, 26.09.2025 Freitag, 10.10.2025
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Psychologischer Test
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10:00 – 12:00 Uhr |
Montag |
27.10.2025 |
Schriftliche Prüfung
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jeweils 10:00 – 13:00 Uhr
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Dienstag |
Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum besonderen Verwaltungsrecht
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Kommunales Finanzmanagement
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Mündliche Prüfung/ Auswahlgespräch |
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Dienstag |
20.01.2026
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Für die Dauer der Maßnahme sind die Teilnehmenden an den Lehrgangs- und Prüfungstagen vom Dienst beim Märkischen Kreis befreit. Die Lehrgangs- und Freistellungskosten werden dabei vollständig vom Märkischen Kreis übernommen. Die Kosten für Fahrten und Lehrmittel (z. B. Literatur) bringen Sie als Eigenleistung ein.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, aus Urlaubsgründen vom Lehrgangsbesuch freigestellt zu werden. Eine Beurlaubung/Arbeitsbefreiung an Lehrgangstagen ist nur in Ausnahmefällen nach der Genehmigung des Fachdiensts Personal möglich.
Besonderheiten der Stelle
Diese Ausschreibung dient dazu, sich für das Zulassungsverfahren zum VL II anzumelden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine neue Stellenbesetzung. Ein Informationsgespräch muss nicht zwingend wahrgenommen werden.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Ihr Kontakt
Frau Anika Grennigloh
Personalentwicklung
Tel: 02351/966-6210