Für das nächste Zulassungsverfahren suchen wir zum 05.09.2025:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Zulassungsverfahren zum VL II
Bewerbungsfrist: 01.04.2025

  • Studieninstitut Hagen
  • Vollzeit, Teilzeit

Wer kann sich bewerben?

A) VL I-Absolventen und Absolventinnen sowie Verwaltungsfachgestellte:

  1. Absolventen und Absolventinnen mit der Note „befriedigend“ können frühestens zwei Jahre nach Abschluss und einschlägiger Praxiserfahrung auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen 
  2. Absolventen und Absolventinnen mit der Note „ausreichend“ können frühestens drei Jahre nach Abschluss und einschlägiger Praxiserfahrung auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen
     

B) Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit der Qualifikation (mindestens) auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifizierungsrahmens in einem kaufmännischen Beruf (z.B. Industriefachwirt/in, Bankfachwirt/in) oder einem Beruf, der überwiegend Bürotätigkeiten beinhaltet oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Hochschulabschluss:

  1. Absolventen und Absolventinnen mit der Note „sehr gut“ können nach einer einjährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen 
  2. Absolventen und Absolventinnen mit der Note „gut“ können nach einer zweijährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen 
  3. Absolventen und Absolventinnen mit der Note „befriedigend“ können nach einer dreijährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen 
  4. Absolventen und Absolventinnen mit der Note „ausreichend“ können nach einer vierjährigen Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle die Zulassung beantragen 
     

Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum Lehrgangsbeginn erfüllt sein.

 

Gibt es weitere interne Voraussetzungen?

Für die Zulassung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Bei externer Einstellung 1 Jahr Mindesttätigkeit beim MK
    Ausnahmen:
    • Beschäftigte, die im Rahmen der Maßnahme PQM (Personalqualifizierungsmanagement) zum Zwecke der Weiterqualifizierung eingestellt worden sind
  • Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • Befürwortende Stellungnahme der direkten Führungskraft
  • Dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen 
    (--> Die Beurteilung wird mittels des Beurteilungsbogens (s. EULE) von Frau Grennigloh nach Ihrer Anmeldung bei Ihrer Führungskraft eingeholt.)
  • Platzangebot am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen

 

Wann ist der Beginn und wie kann ich mich anmelden?

Das Zulassungsverfahren zum VL II am Südwestfälischen Studieninstitut in Hagen beginnt voraussichtlich am Freitag, den 05.09.2025.

Unterrichts- und Prüfungsort ist jeweils das Südwestfälische Studieninstitut, Roggenkamp 12, 58093 Hagen.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Zulassungsbedingungen können Sie sich bis spätestens zum 01.04.2025 über den untenstehenden Button für das Zulassungsverfahren zum VL II bewerben.

--> Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, kommen diese Bewerber und Bewerberinnen auf eine Warteliste. 

Hinweis: Das Zulassungsverfahren zum VL II findet lediglich 1x jährlich satt.

 

Wie sehen die Rahmenbedingungen und die Lehrgangsstruktur aus?

Der Prüfungsvorbereitungslehrgang beinhaltet fünf Unterrichtstage mit jeweils sechs Unterrichtsstunden. Zweck dieses Lehrganges ist es, die Prüfungsfächer vorzustellen, Hinweise zur Bearbeitung praktischer Fälle zu geben und Literaturempfehlungen auszusprechen, damit in den verbleibenden vier Wochen eine zielgerichtete Vorbereitung im Selbststudium durchgeführt werden kann.

Der Aufbau des Zulassungsverfahren zum VL II sieht folgendermaßen aus:

Prüfungsvorbereitungslehrgang:
 

Methodik der Rechtsanwendung /

Allgemeines Verwaltungsrecht, Prüfungshinweise      14 Stunden
 

Kommunales Finanzmanagement                             14 Stunden
 

Psychologische Prüfungsvorbereitung                        2 Stunden

 

 

 

 

Unterrichtstermine

 

 

jeweils

08:15 – 13:30 Uhr

 

Freitag, 05.09.2025

Freitag, 12.09.2025

Freitag, 19.09.2025

Freitag, 26.09.2025

Freitag, 10.10.2025

 

 

Psychologischer Test

 

 

10:00 – 12:00 Uhr

 

Montag

 

27.10.2025

 

 

 

 

 

Schriftliche Prüfung

 

 

 

 

 

jeweils

10:00 – 13:00 Uhr

 

 

 

Dienstag


28.10.2025

Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum besonderen Verwaltungsrecht

 

 


Mittwoch


29.10.2025

Kommunales Finanzmanagement

 

 

Mündliche Prüfung/

Auswahlgespräch

 

 

Dienstag

 

20.01.2026

 

  

Für die Dauer der Maßnahme sind die Teilnehmenden an den Lehrgangs- und Prüfungstagen vom Dienst beim Märkischen Kreis befreit. Die Lehrgangs- und Freistellungskosten werden dabei vollständig vom Märkischen Kreis übernommen. Die Kosten für Fahrten und Lehrmittel (z. B. Literatur) bringen Sie als Eigenleistung ein.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, aus Urlaubsgründen vom Lehrgangsbesuch freigestellt zu werden. Eine Beurlaubung/Arbeitsbefreiung an Lehrgangstagen ist nur in Ausnahmefällen nach der Genehmigung des Fachdiensts Personal möglich.

 Besonderheiten der Stelle

Diese Ausschreibung dient dazu, sich für das Zulassungsverfahren zum VL II anzumelden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine neue Stellenbesetzung. Ein Informationsgespräch muss nicht zwingend wahrgenommen werden. 

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.

Ihr Kontakt

Frau Anika Grennigloh
Personalentwicklung
Tel: 02351/966-6210