Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den 11. Basis- und Aufbaulehrgang
Bewerbungsfrist: 01.04.2025
- Studieninstitut Hagen, Lehrgangsorte: Siegen und Herscheid
- Vollzeit, Teilzeit

Wer kann sich bewerben?
Für die Zulassung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes
- in einem kaufmännischen Beruf (z.B. Kaufleute für Büromanagement, Industriekaufleute, Bankkaufleute) oder
- einem Beruf, der überwiegend Bürotätigkeiten beinhaltet (z.B. Sozialversicherungsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte)
- Bei externer Einstellung 1 Jahr Mindesttätigkeit beim MK
- Ausnahmen: Beschäftigte, die im Rahmen der Maßnahme PQM (Personalqualifizierungsmanagement) zum Zwecke der Weiterqualifizierung eingestellt worden sind
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Befürwortende Stellungnahme der direkten Führungskraft
- Dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen
(--> Die Beurteilung wird mittels eines Beurteilungsbogens (s. EULE) von Frau Grennigloh nach Ihrer Anmeldung bei Ihrer Führungskraft eingeholt.) - Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung zwischen dem Märkischen Kreis und dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin (s. Rahmenbedingungen und Lehrgangsstruktur)
- Platzangebot am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen
--> Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Platzangebot der Bildungseinrichtung und einem durch den Arbeitgeber festgelegten Priorisierungskatalog (s. transparente Auswahlverfahren in EULE).
Wann ist der Beginn und wie kann ich mich anmelden?
Der 11. Basis- und Aufbaulehrgang des Südwestfälischen Studieninstituts Hagen beginnt voraussichtlich am Dienstag, den 02.09.2025.
Unterrichts- und Prüfungsort ist das Berufsbildungszentrum in Siegen (Birlenbacher Hütte 10, 57078 Siegen) und zudem das Bildungszentrum Rahlenberg (Bergstraße 7, 58849 Herscheid).
Zielgruppe für den Verwaltungslehrgang I sind Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Niveau: DQR 4 oder vergleichbar) in einem kaufmännischen Beruf oder einem Beruf, der überwiegend Bürotätigkeiten beinhaltet.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Zulassungsbedingungen können Sie sich bis spätestens zum 01.04.2025 über den untenstehenden Button für den 11. Basis- und Aufbaulehrgang bewerben.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, kommen diese Bewerber und Bewerberinnen auf eine Warteliste.
Wie lange dauert der Lehrgang und wer trägt die Kosten?
Der Lehrgang findet in Siegen und Herscheid statt und ist berufsbegleitend ausgerichtet (einmal wöchentlich, der Wochentag bleibt dabei i. d. R. über die gesamte Dauer gleich). Die Unterrichtszeit beträgt je Unterrichtstag 6 bis 8 Unterrichtsstunden von 8:15 Uhr bis 13:30 /15:15 Uhr. Im Aufbaulehrgang ist Samstagsunterricht (ca. 1 x im Monat) vorgesehen, falls sich die Samstage besetzen lassen. Aus diesem Grund ist das Ende des Aufbaulehrganges noch nicht exakt absehbar. Es ist von einer ungefähren Lehrgangsdauer (inklusive Prüfungen) von circa 3 Jahren auszugehen.
Für die Dauer der Maßnahme sind die Teilnehmenden an den Lehrgangs- und Prüfungstagen vom Dienst beim Märkischen Kreis befreit. Die Lehrgangs- und Freistellungskosten werden dabei vollständig vom Märkischen Kreis übernommen. Evtl. anfallende Lehrgangstage an Samstagen sowie die Kosten für Fahrten und Lehrmittel (z. B. Literatur) bringen Sie als Eigenleistung ein.
Wie sehen die Rahmenbedingungen und die Lehrgangsstruktur aus?
Der Verwaltungslehrgang I teilt sich in zwei Bausteine:
- einen Basislehrgang im Umfang von 150 Unterrichtsstunden
(02.09.2025 - ca. Ende März 2026) - einen Aufbaulehrgang im Umfang von 400 Unterrichtsstunden
(Mai 2026 - ca. Mai 2028)
Die Qualifikation im Basislehrgang vermittelt allgemeines verwaltungsspezifisches Grundwissen und ermöglicht einen ersten Einsatz in der Verwaltung (mit Stellenbindung) und eine Eingruppierung ab EG 5 bis EG 9a oder dient der Vermittlung von Grundwissen für verwaltungsfremde Beschäftigte. Der Basislehrgang schließt mit zwei Leistungsnachweisen ab, welche für die Teilnahme an dem Aufbaulehrgang bestanden werden müssen. (Es wird eine 90-minütige Klausur aus dem Bereich „Rechtliche Kompetenzen“ und eine 60-minütige Klausur aus dem Bereich „Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen“ geschrieben.) Die beiden Leistungsnachweise am Ende des Basislehrganges werden voraussichtlich im März 2026 geschrieben. Der Basislehrgang ist bestanden, wenn der Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens 5 Punkte beträgt und keine schriftliche Prüfungsarbeit mit 0 oder 1 Punkten bewertet wird. Ein Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Leistungsnachweise nicht verbunden.
Der Aufbaulehrgang wird unmittelbar nach den Leistungsnachweisen fortgesetzt. Erst der anschließende Besuch des Aufbaulehrgangs schließt nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit der Berufsbezeichnung „Verwaltungswirtin“ bzw. „Verwaltungswirt“ ab und befähigt somit für zahlreiche Aufgabenbereiche der mittleren Sachbearbeitung in der Verwaltung bis zur Entgeltgruppe 9a. Beide Bausteine müssen hierfür zwingend nacheinander besucht werden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie den Verwaltungslehrgang I vollständig besuchen möchten. Im Aufbaulehrgang werden insgesamt 8 Klausuren von jeweils 90 Minuten Dauer geschrieben. Darüber hinaus finden die Abschussprüfungen (vier schriftlichen Prüfungen und eine mündliche Prüfung) zum Ende des Aufbaulehrgangs statt.
Die Unterrichtsfächer sowie weitere Informationen zu den Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan (s. EULE).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, aus Urlaubsgründen vom Lehrgangsbesuch freigestellt zu werden. Eine Beurlaubung/Arbeitsbefreiung an Lehrgangstagen ist nur in Ausnahmefällen nach der Genehmigung des Fachdiensts Personal und der Genehmigung des Studieninstituts möglich.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Lehrgangsteilnehmern bzw. Lehrgangsteilnehmerinnen und dem Märkischen Kreis werden vor Lehrgangsbeginn in einer Qualifizierungsvereinbarung festgehalten. In der Qualifizierungsvereinbarung werden Regelungen zur Rückzahlungsverpflichtung getroffen, d.h. der/die Beschäftigte verpflichtet sich, drei Jahre nach Abschluss des Lehrgangs beim Märkischen Kreis beschäftigt zu bleiben oder die Freistellungs- und Lehrgangskosten (ggf. anteilig) zurückzuzahlen.
Wie laufen die Abschlussprüfungen ab?
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I) vom 06. November 2023.
Die Abschlussprüfung im Aufbaulehrgang setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 120 Minuten
(davon mindestens zwei Klausuren aus dem Bereich „Rechtliche Kompetenzen“ und mindestens eine Klausur aus dem Bereich „Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen“) - Praktische Prüfung: Handlungs- und praxisorientierte Situation (Präsentation mit Diskussion), nicht länger als 20 Minuten
Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus
- dem Lehrgangspunktwert mit 30 %
- den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50 %
- den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %
Weitere Informationen zum Verwaltungslehrgang I finden Sie in EULE.
Besonderheiten der Stelle
Diese Ausschreibung dient dazu, sich für den berufsbegleitenden Verwaltungslehrgang I anzumelden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine neue Stellenbesetzung. Ein Informationsgespräch muss nicht zwingend wahrgenommen werden.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Ihr Kontakt
Frau Anika Grennigloh
Personalentwicklung
Tel: 02351/966-6210