Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den 94. Verwaltungslehrgang II
Bewerbungsfrist: 01.04.2025
- Studieninstitut Hagen
- Vollzeit, Teilzeit

Wer kann sich bewerben?
- VL I-Absolventen und Absolventinnen sowie Verwaltungsfachgestellte mit der Note „sehr gut“
Hinweis: Interessierte Auszubildende werden gebeten, sich unter Abwägung der voraussichtlichen Abschlussnote "sehr gut" für den VL II bereits mit dieser Ausschreibung zu bewerben.
- VL I-Absolventen und Absolventinnen sowie Verwaltungsfachgestellte mit der Note „gut“
+ abgeleistete einjährige Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle
- VL I-Absolventen und Absolventinnen sowie Verwaltungsfachgestellte mit der Note „befriedigend“
+ abgeleistete zweijährige Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle
+ erfolgreicher Abschluss des Zulassungsverfahrens zum VL II
- VL I-Absolventen und Absolventinnen sowie Verwaltungsfachgestellte mit der Note „ausreichend“
+ abgeleistete dreijährige Praxisphase auf einer Verwaltungsstelle
+ erfolgreicher Abschluss des Zulassungsverfahrens zum VL II
- Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit der Qualifikation (mindestens) auf demNiveau 6 des Deutschen Qualifizierungsrahmens in einem kaufmännischen Beruf (z.B. Industriefachwirt/in, Bankfachwirt/in) oder einem Beruf, der überwiegend Bürotätigkeiten beinhaltet oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Hochschulabschluss
+ erfolgreicher Abschluss des Zulassungsverfahrens zum VL II
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mind. in EG 9b eingruppiert sind und tarifrechtlich am nächsten VL II teilnehmen müssen (Ausbildungs- und Prüfungspflicht gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 2 + 3 TVöD VKA)
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum Lehrgangsbeginn erfüllt sein.
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(Mitarbeiter/innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Justizfachanstellten, Sozialversicherungsfachangestellten und Kaufleute für Büromanagement müssen ggfs. nicht am VL I teilnehmen und können nach der erfolgreichen Teilnahme am Zulassungsverfahren zum VL II, am VL II teilnehmen. Sollten Sie einen solchen Abschluss und Interesse am VL I/II haben, melden Sie sich bitte Frau Grennigloh)
Gibt es weitere interne Voraussetzungen?
Für die Zulassung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Bei externer Einstellung 1 Jahr Mindesttätigkeit beim MK
Ausnahmen:- Beschäftigte, die im Rahmen der Maßnahme PQM (Personalqualifizierungsmanagement) zum Zwecke der Weiterqualifizierung eingestellt worden sind
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Befürwortende Stellungnahme der direkten Führungskraft
- Dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen
(--> Die Beurteilung wird mittels des Beurteilungsbogens (s. EULE) von Frau Grennigloh nach Ihrer Anmeldung bei Ihrer Führungskraft eingeholt.) - Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung zwischen dem Märkischen Kreis und dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin (s. Rahmenbedingungen und Lehrgangsstruktur)
- Platzangebot am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen
--> Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Platzangebot der Bildungseinrichtung und einem durch den Arbeitgeber festgelegten Priorisierungskatalog (transparente Auswahlverfahren in EULE hinterlegt).
Wann ist der Beginn und wie kann ich mich anmelden?
Der 94.Verwaltungslehrgang II am Südwestfälischen Studieninstitut in Hagen beginnt voraussichtlich am Freitag, den 26.09.2025.
Unterrichts- und Prüfungsort ist jeweils das Südwestfälische Studieninstitut, Roggenkamp 12, 58093 Hagen.
Unter Berücksichtigung der untenstehenden Zulassungsbedingungen können Sie sich bis spätestens zum 01.04.2025 über den untenstehenden Button für den 94. Verwaltungslehrgang II bewerben.
àSollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, kommen diese Bewerber und Bewerberinnen auf eine Warteliste.
Hinweis: Am 28.01.2026 startet der 95. Verwaltungslehrgang II mit den Lehrgangsorten Siegen und Herscheid. Zu diesem Lehrgang folgt zu gegebener Zeit eine separate Ausschreibung.
Wie lange dauert der Lehrgang und wer trägt die Kosten?
Der Lehrgang findet in Hagen statt und ist berufsbegleitend ausgerichtet (einmal wöchentlich, der Wochentag bleibt dabei i. d. R. über die gesamte Dauer gleich). Die Unterrichtszeit beträgt grundsätzlich 3 oder 4 Doppelstunden (6 bis 8 Unterrichtsstunden, von 08:15 Uhr bis 13:30/15:15 Uhr). Sollten sich Samstage besetzen lassen, findet ca. einmal im Monat samstags Unterricht statt. Insgesamt dauert der Lehrgang inklusive Prüfungen circa 3 ½ Jahre.
Für die Dauer der Maßnahme sind die Teilnehmenden an den Lehrgangs- und Prüfungstagen vom Dienst beim Märkischen Kreis befreit. Die Lehrgangs- und Freistellungskosten werden dabei vollständig vom Märkischen Kreis übernommen. Evtl. anfallende Lehrgangstage an Samstagen sowie die Kosten für Fahrten und Lehrmittel (z. B. Literatur) bringen Sie als Eigenleistung ein.
Wie sehen die Rahmenbedingungen und die Lehrgangsstruktur aus?
Der Lehrgang ist seit dem 01.01.2020 modular aufgebaut. Nach Erreichen der Sollstundenzahl eines Faches wird regelmäßig der entsprechende Leistungsnachweis geschrieben. Durchschnittlich werden vier Unterrichtsfächer parallel unterrichtet.
Die Summe der Leistungsnachweise ersetzen nunmehr die schriftlichen Prüfungen, die bisher zum Ende des Lehrgangs geschrieben wurden. Darüber hinaus ist im Laufe des Lehrgangs eine Hausarbeit anzufertigen. Die praktische Prüfung zum Ende des Lehrgangs bleibt in der bisherigen Form bestehen. Die Unterrichtsfächer sowie die Anzahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan (s. EULE).
Der Lehrgang schließt mit der Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt“ bzw. „Verwaltungsfachwirtin“ ab und qualifiziert für zahlreiche Aufgaben der allgemeinen (Kommunal-) Verwaltung ab der Entgeltgruppe 9b und höher.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, aus Urlaubsgründen vom Lehrgangsbesuch freigestellt zu werden. Eine Beurlaubung/Arbeitsbefreiung an Lehrgangstagen ist nur in Ausnahmefällen nach der Genehmigung des Fachdiensts Personal und der Genehmigung des Studieninstituts möglich.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Lehrgangsteilnehmern bzw. Lehrgangsteilnehmerinnen und dem Märkischen Kreis werden vor Lehrgangsbeginn in einer Qualifizierungsvereinbarung festgehalten. In der Qualifizierungsvereinbarung werden Regelungen zur Rückzahlungsverpflichtung getroffen, d.h. der/die Beschäftigte verpflichtet sich, drei Jahre nach Abschluss des Lehrgangs beim Märkischen Kreis beschäftigt zu bleiben oder die Freistellungs- und Lehrgangskosten anteilig zurückzuzahlen.
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Hinweis: Eine Anerkennung von Vorleistungen ist für Personen mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation auf DQR 6-Niveau möglich. Basis sind von den Studieninstituten veröffentlichte, zentral erarbeitete NRW-Regelungen. Insoweit treffen die Studieninstitute auf Initiative des Arbeitgebers die Entscheidung über die Anerkennung von Vorleistungen. Mit der Anmeldung ist zeitgleich ein entsprechender Anerkennungsantrag zu stellen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie bereits bei Ihrer Anmeldung angeben, ob Sie Vorleistungen anerkennen lassen möchten. (Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Anerkennung von Vorleistungen, welche auf der Homepage des Studieninstituts Hagen abrufbar ist.)
Wie laufen die Prüfungen ab?
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung für die Zweite Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-II) vom 25. November 2019.
Insgesamt werden 10 Leistungsnachweise während des Lehrgangs geschrieben. Zudem muss eine Hausarbeit geschrieben und die praktische Prüfung (handlungs- und praxisorientierten Situation, nicht länger als 30 min) absolviert werden.
Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus
- dem Lehrgangspunktwert (Leistungsnachweise) mit 65 %
- der Hausarbeit mit 15 %
- den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %
Weitere Informationen zum Verwaltungslehrgang II finden Sie in EULE.
Besonderheiten der Stelle
Diese Ausschreibung dient dazu, sich für den berufsbegleitenden Verwaltungslehrgang II anzumelden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine neue Stellenbesetzung. Ein Informationsgespräch muss nicht zwingend wahrgenommen werden.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Ihr Kontakt
Frau Anika Grennigloh
Personalentwicklung
Tel: 02351/966-6210